Teilnahmebedingungen „Fastnachtsgewinnspiel“ 2019

Gewinnspielbeschreibung
Das Gewinnspiel beginnt am 26.02.2019 um 14:14 Uhr und endet am 05.03.2019 um 16:00 Uhr.

Ermittlung der Gewinner
Damit eure Gewinnspielantwort zählt, müsst ihr:

1. Fan der Facebook-Seite www.facebook.com/Ottersweier-LOHNT-SICH sein
2. den Gewinnspielbeitrag mit „Gefällt mir“ markieren
3. das Gewinnspielbild mit der richtigen Antwort auf unsere Schätzfrage kommentieren.

Die richtige Antwort ist die Anzahl aller aktiver Mitglieder folgender Narrenzünfte der Gemeinde Ottersweier und Unzhurst: Narrenzunft Otterschwierer Leimewängscht e.V., Hägenich Hexen Ottersweier 1999 e.V., Mühlbachschrecke Unzhurst 2009 e.V. D’alt Bäsäfränz & Teufel und Unzhurster Himbeergeister e.V. zum Zeitpunkt des 19.02.2019, 10:00 Uhr.

Gewinn
Zu gewinnen gibt es:

1. Preis: Gutschein von Edeka Falk im Wert von 50€
2. Preis: Gutschein von Sport Meier im Wert von 20€
3. Preis: Gutschein von Steinels Straußwirtschaft im Wert von 20€

Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiele der Gemeinde Ottersweier in Zusammenarbeit mit dem Verein Handel & Handwerk Ottersweier e.V.
1. Für die Teilnahme an Facebook-Gewinnspielen der Gemeinde Ottersweier in Zusammenarbeit mit dem Verein Handel & Handwerk Ottersweier e.V. (www.ottersweierlohntsich.de/impressum) gelten ausschließlich die nachstehenden Regeln. Sie werden mit der Teilnahme anerkannt. Die Daten der Teilnehmer werden ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Das Gewinnspiel wird nicht von Facebook organisiert, gesponsert oder unterstützt.
2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die bei der Gewinnspielbeschreibung angegebene Handlung (Quizfrage, Like, Kommentar usw.). Jeder Teilnehmer ist für seine Posts im Rahmen des Gewinnspiels selbst verantwortlich. Die Verletzung fremder Rechte, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte ist nicht gestattet. Unzulässig sind ferner die Einstellung von politischen, werblichen, strafrechtlich relevanten, pornografischen oder sonst jugendgefährdenden Inhalten. Rechtsverletzende Inhalte werden entfernt und nehmen nicht am Gewinnspiel teil.
3. Eine Teilnahme ist nur natürlichen Personen über 18 gestattet, die bei Facebook „Fan“ der Seite Ottersweier LOHNT SICH sind. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur unter persönlicher Eingabe korrekter Teilnehmerdaten möglich. Die Mehrfachteilnahme einer Person ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Anmeldung fremder Personen oder über Gewinnspielclubs. Insbesondere ist es nicht erlaubt, unter Zuhilfenahme technischer Mittel automatisiert Anmeldungen zum Gewinnspiel durchzuführen. Angemeldete Personen, die hiergegen verstoßen oder deren Anmeldung unter Verstoß hiergegen zustande kam, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Teilnehmer, die versuchen, den Gewinnspielablauf zu manipulieren.
4. Gewinne werden verlost. Der Gewinner des Gewinnspiels wird nach Ablauf der Teilnahmefrist durch einen Kommentar unter dem Facebook-Gewinnspiel-Post mit Nennung des Facebook-Usernamens des Gewinners benachrichtigt. Der Gewinner hat der Seite Ottersweier LOHNT SICH innerhalb von sieben Tagen nach Veröffentlichung per privater Facebook-Nachricht seine inländische Postanschrift zur Zusendung des Gewinns mitzuteilen. Sofern der Gewinner nicht binnen dieser Frist eine Anschrift mitteilt, verfällt der Gewinn und kann an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.
5. Die Gemeinde Ottersweier in Zusammenarbeit mit dem Verein Handel & Handwerk Ottersweier e.V. ist nicht verantwortlich für technische Störungen, die nicht in seiner Sphäre begründet liegen. Dazu gehören auch Handlungen von Facebook sowie vorsätzliche Angriffe Dritter. Diese können den Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen oder abbrechen.
6. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
7. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.